Unsere Honorare:
Die Honorare für unsere Leistungen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Einige Faktoren sind:
- Objektart
- Objektgröße
- Art der Leistung (kurze Werteinschätzung oder komplexes Vollgutachten zur Vorlage beim Finanzamt oder bei Gericht)
Besonderheiten wie rechtliche Gegebenheiten, Berücksichtigung und Ermittlung eines umfangreichen Instandhaltungsstaus, etc.
Unser Tipp:
Vergleichen Sie nicht nur die Honorare sondern auch die Sachverständigen. Was nützt ein Gutachten, welches zwar wenig gekostet hat, aber den Ansprüchen z.B. des Finanzamtes nicht genügt?
Honorarbeispiele:
Ankaufsbegleitung: Sie überlegen eine private Wohnimmobilie zu kaufen und möchten mit einem Sachverständigen das Objekt besichtigen und diskutieren? Wir bieten Ihnen eine Durchsicht der vorhandenen Unterlagen an, besichtigen gemeinsam mit Ihnen das Objekt und führen direkt im Anschluss ein ausführliches Gespräch mit Ihnen über die Immobilie. Pauschalhonorar: 375 € inkl. USt. und zzgl. Fahrtkosten (0,70 €/km)
Kurzgutachten: Sie möchten wissen was Ihre Immobilie wert ist, benötigen aber kein umfangreiches Vollgutachten für das Gericht oder das Finanzamt? Wir besichtigen die Immobilie ausführlich und erstellen ein Kurzgutachten mit ca. 20-30 Seiten mit Lage- und Objektbeschreibung, Fotodokumentation, Zustandsbeschreibung, Flächenaufstellung, Bodenwertermittlung sowie den Bewertungsverfahren. Das Honorar beträgt 50 % des Honorars für ein Vollgutachten, zusätzlich bieten wir Pauschalhonorare an, z.B. für Einfamilienhäuser ab 1.200 € inkl USt. zzgl. Fahrtkosten.
Vollgutachten: Sie benötigen für eine Auseinandersetzung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft oder Erbengemeinschaft, zur Vorlage beim Finanzamt, für eine Unternehmensübernahme, für eine rechtliche Auseinandersetzung o.ä. ein belastbares Gutachten? Wir besichtigen die Immobilie, beschaffen alle relevanten behördlichen Unterlagen und erstellen ein ausführliches belastbares Gutachten. Das Honorar ergibt sich in Abhängigkeit verschiedener Aspekte und beginnt ab etwa 1.800 € inkl. USt. zzgl. Auslagen und Fahrtkosten.
Bitte beachten Sie, dass es sich um Honorarbeispiele handelt, um Ihnen ein erstes Gefühl für mögliche Honorare zu geben. Gerade bei Vollgutachten ist eine individuelle Vereinbarung notwendig, da der Aufwand extrem schwanken kann. Hinzu kommen Gebühren für erforderliche behördliche Informationen und Unterlagen (z.B. Grundbuchauszug).
Bei Interesse erhalten Sie von uns ein Angebot mit Leistungsbeschreibung und Honorarvorschlag.
Dabei lehnen wir uns an die üblichen Honorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (http://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/) und amtliche Gebührenordnungen (Link zur VermWertGebO NRW) an.
Bestimmte Leistungen können wir auch auf Stundenbasis abrechnen.
Wir bieten Ihnen auf Wunsch auch vorab ein Pauschalhonorar an - nach Besprechung der Objektart und der Auftragssituation.